Künstlerstadt Gmünd · Kärnten
Stadtflohmarkt Gmünd
- Termin So 04.10.2026
- Marktzeit 09:00 – 15:00
- Ort Hauptplatz
- Eintritt frei
Einen Sonntag lang stehen über neunzig Stände auf dem Hauptplatz: Geschirr, Werkzeug, Platten, Kinderkram und Dinge, für die es keinen rechten Namen gibt. Dazwischen Kunst, Musik und etwas zu essen.
Standanmeldung offen · noch 26 von 30 Plätzen

Ablauf
Der Tag, von früh bis Feierabend
Vier Uhrzeiten, an die sich alle halten. Wer einen Stand hat, sollte besonders die erste und die letzte kennen.
- 06:00 Aufbau beginnt Früher ist nicht erlaubt. Stand- und Parkplatz weist das Ordnungspersonal zu – einen Anspruch auf einen bestimmten Platz gibt es nicht.
- 09:00 Der Markt öffnet Eintritt frei, für alle. WC im Rathaus.
- 15:00 Marktende, ungefähr Wer früher zusammenpackt, bekommt die Standgebühr nicht zurück.
- 18:00 Platz geräumt Stand sauber hinterlassen, geliehene Tische zurückbringen, nicht verkaufte Ware mitnehmen.
Am Platz
Was zwischen den Ständen passiert

Neunzig Stände, eine Runde
Der Platz wird einmal komplett bespielt. Zwischen den gegenüberliegenden Reihen bleiben zwei Meter Gasse frei.

Trödel und Raritäten
Stöbern, feilschen, weitergehen. Privat verkaufte Gebrauchtware, keine Neuwarenmeile.

Kunst, Musik, Gastro
Gmünd ist Künstlerstadt, das merkt man auch an diesem Sonntag. Dazu Essen und Trinken und ein Programm für Kinder.
Termine 2026
Alle Termine des Jahres
Der Stadtflohmarkt am Hauptplatz und die Flohmärkte auf Burg Sommeregg, mit der wir zusammenarbeiten.
| Datum | Veranstaltung | Art |
|---|---|---|
| 04.10. Sonntag | Stadtflohmarkt Gmünd Hauptplatz · 09:00–15:00 · Eintritt frei | Haupttermin |
| 18.10. Sonntag | Ersatztermin Nur, falls der Haupttermin wegen Wetter ausfällt | Reserve |
| 26.10. Montag | Herbstflohmarkt Burg Sommeregg | Partner |
| 25.05. Pfingstmontag | Flohmarkt Burg Sommeregg Burg Sommeregg | Vorbei |
| 06.04. Ostermontag | Flohmarkt Burg Sommeregg Burg Sommeregg | Vorbei |
Wetterstand
Noch keine Wetterlage
So weit im Voraus lässt sich nichts sagen. In der Woche vor dem Termin steht hier die verbindliche Auskunft.
Stand 26.08.2026
Für Verkäuferinnen und Verkäufer
Einen Stand
bekommen
Über dieses Formular werden 30 der über neunzig Standplätze vergeben – die übrigen gehen an Stammbeschicker und werden vor Ort zugeteilt. Vier Grössen, Rückmeldung per E-Mail, bezahlt wird am Markttag beim Ordnungspersonal.
Bevor du anfragst
Die vier Punkte, an denen es am häufigsten hakt. Die vollständige Flohmarktordnung steht weiter unten.
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01 Die Anmeldung ist verbindlich
Mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. Die Standgebühr wird auch dann fällig, wenn der Platz am Markttag leer bleibt und vorher niemand abgesagt hat. Absagen genügt formlos per E-Mail.
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02 Privat oder gewerblich
Privatverkauf ohne Gewerbeschein ist auf drei Tage im Jahr begrenzt. Neuware braucht eine Gewerbeberechtigung, ein Firmenschild am Stand und den Original-Gewerbeschein zum Mitführen.
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03 Was nicht auf den Tisch darf
Waffen jeder Art, NS-Symbolik, Plagiate und Raubkopien, Pyrotechnik, Tiere, Lebensmittel und Pflanzen ohne Einzelgenehmigung. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter.
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04 Das Auto bleibt draussen
Am Stand kann nicht geparkt werden. Parkplätze gibt es in unmittelbarer Umgebung, Fahrzeugbewegungen am Platz nur unter Aufsicht des Ordnungspersonals.
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05 Aufgeräumt gehen
Müll wird dem Standinhaber zugeordnet, illegale Entsorgung kostet 250 €. Wer den Platz nicht ordentlich hinterlässt, bekommt beim nächsten Mal keinen.
Anfrage
Anfrage senden
Kurze Anfrage genügt. Du bekommst die Rückmeldung per E-Mail, meist innerhalb weniger Tage.
Parken: Autos können nicht direkt beim Verkaufsstand abgestellt werden. Parkplätze sind in unmittelbarer Umgebung verfügbar.
Fragen vorab:
stadt-flohmarkt@gmx.at
+43 4732 2215-14
Ordnung
Die Flohmarktordnung
Vollständig, nach Themen sortiert. Mit der Anfrage stimmst du ihr zu.
Anmeldung und Gebühr
- Mit der Bestätigung der Anfrage kommt ein Vertrag über den Standplatz zustande. Die Anmeldung ist damit verbindlich.
- Die Standgebühr wird auch dann fällig, wenn der Platz am Markttag nicht genutzt wird und vorher keine Absage eingegangen ist.
- Absagen bitte rechtzeitig per E-Mail an stadt-flohmarkt@gmx.at.
- Bezahlt wird am Markttag beim Ordnungspersonal.
- Vorzeitiges Verlassen berechtigt nicht zur Rückerstattung.
Aufbau, Zeiten, Abbau
- Aufbau ab 06:00 Uhr, früher ist nicht erlaubt.
- Stand- und Parkplatz weist das Ordnungspersonal zu, ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
- Marktzeit 09:00 bis etwa 15:00 Uhr.
- Der Platz ist bis 18:00 Uhr sauber verlassen, geliehene Tische zurückgebracht.
- Jeder Aussteller ist für Parken, Aufbau und Sicherung selbst verantwortlich.
Bei Nichtbeachtung
- Wer den Stand nicht ordnungsgemäss abbaut, wird für die nächste Veranstaltung gesperrt.
Was nicht verkauft werden darf
- Waffen aller Art, auch Zubehör sowie Deko- und Sammlerwaffen.
- Gegenstände mit NS-Symbolen oder entsprechender Darstellung.
- Gewaltverherrlichende, rassistische oder pornografische Inhalte.
- Plagiate, Raubkopien und alles, was gegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstösst.
- Pyrotechnik und Tiere.
- Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, ausser mit Einzelgenehmigung.
Folgen
- Im Zweifel entscheidet der Veranstalter.
- Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung und können eine polizeiliche Anzeige nach sich ziehen.
Wer verkaufen darf
- Kinder nur in Begleitung der Eltern und nur mit gebrauchtem Spielzeug.
- Jugendliche unter 18 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Privatverkauf ohne Gewerbeschein an höchstens drei Tagen im Jahr.
- Neuware erfordert eine Gewerbeberechtigung.
Gewerbliche Anbieter
- Firmenschild am Stand erforderlich.
- Quittungen mit Name und Anschrift auf Verlangen ausstellen.
- Original-Gewerbeschein beziehungsweise Reisegewerbekarte mitführen.
- EU-Anbieter brauchen eine österreichische Steuernummer.
Sicherheit, Fahrzeuge, Müll
- Mindestens zwei Meter Gasse zwischen gegenüberliegenden Ständen.
- Rettungswege jederzeit freihalten.
- Zelte müssen beschwert und feuerhemmend sein, Pavillons über die Standtiefe hinaus nur mit Genehmigung.
- Waren nicht auf den Boden, nur auf Tische oder Kartons.
- Fahrzeugbewegungen nur unter Aufsicht. Bei Unfällen haftet der Verursacher zu 100 %.
- Illegale Müllentsorgung: 250 € Strafe.
Werbung und höhere Gewalt
- Werbung verteilen nur mit Genehmigung des Veranstalters; unerlaubte Werbung führt zu Platzverweis und Anzeige.
- Bei Abbruch wegen höherer Gewalt – Sturm, Hagel, Überschwemmung – erfolgt keine Rückerstattung.
Anreise
Auf nach Gmünd
Parken
In der Umgebung
Direkt am Verkaufsstand kann nicht geparkt werden. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe verfügbar.