Stadtflohmarkt Gmünd
Flohmarkt-Flair in historischer Kulisse – mit Kunst, Musik, Essen & Programm für Familien.
Was dich erwartet
Ein vielfältiger Mix aus Stöbern, Kunst, Musik und Genuss – mitten im historischen Ambiente von Gmünd.

Vintage & Raritäten
Stöbern, feilschen, Schätze finden – von Retro bis Kurios.

Kunst & Musik
Künstlerstadt-Vibes: Ausstellungen & Live-Atmosphäre am Hauptplatz.

Für die ganze Familie
Essen & Trinken, Unterhaltung und Programm für Kinder.
Termine 2026
Alles auf einen Blick – Haupt-Event & Burg Sommeregg.

Stadtflohmarkt Gmünd
Sonntag, 04. Oktober 2026 • Hauptplatz

Burg Sommeregg
Weitere Flohmärkte in historischer Burg-Atmosphäre.
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Anmeldungen sind wieder ab September 2026 möglich.
FAQ – Flohmarktordnung
Die häufigsten Fragen – kompakt und übersichtlich.
- Aufbau am Veranstaltungstag ab 06:00 Uhr
- Ein Aufbau vor 06:00 Uhr ist nicht erlaubt
- Stand- und Parkplätze werden vom Ordnungspersonal zugewiesen
- Jeder Aussteller ist selbst verantwortlich für Parken, Aufbau und Sicherung
- Kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz
- Marktzeiten: 09:00 – ca. 15:00 Uhr
- Vorzeitiges Verlassen berechtigt nicht zur Rückerstattung
- Standplatz spätestens bis 18:00 Uhr sauber verlassen
Bei Schlechtwetter beachten Sie bitte die Informationen auf dieser Website.
Wir informieren so früh wie möglich über Absagen oder Verschiebungen.
Für 2026 gibt es einen Ersatztermin am 18.10.2026.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) erfolgt keine Rückerstattung.
- Waffen aller Art (inkl. Zubehör, Deko- und Sammlerwaffen)
- Gewaltverherrlichende, rassistische oder pornografische Inhalte
- Waren, die gegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen
- Gegenstände mit Nazi-Symbolen oder entsprechender Darstellung
- Lebensmittel, Blumen und Pflanzen (außer mit Einzelgenehmigung)
- Tiere, Plagiate, Raubkopien, pyrotechnische Gegenstände
- Alle gesetzlich verbotenen Waren
Im Zweifel entscheidet der Veranstalter.
- Kinder nur in Begleitung der Eltern und nur gebrauchtes Spielzeug
- Jugendliche unter 18 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Privatverkauf ohne Gewerbeschein nur an drei Tagen pro Jahr erlaubt
- Neuware erfordert eine Gewerbeberechtigung
- Firmenschild am Stand erforderlich
- Quittungen mit Name & Anschrift auf Verlangen ausstellen
- Original-Gewerbeschein bzw. Reisegewerbekarte mitführen
- EU-Anbieter: österreichische Steuernummer erforderlich
Neuwaren-Kleidung ist generell verboten.
Neuware nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem Veranstalter.
- Mindestens 2 m Gasse zwischen gegenüberliegenden Ständen
- Rettungswege jederzeit freihalten
- Pavillons über Standtiefe nur mit Genehmigung
- Zelte müssen beschwert und feuerhemmend sein
- Waren nicht am Boden, nur auf Tischen oder Kartons
- Stand nach Veranstaltungsende ordnungsgemäß abbauen
- Ausgeliehene Tische zurückbringen
- Bei Nichtbeachtung: Sperre für nächste Veranstaltung
- Standplatz sauber hinterlassen
- Müll wird dem Standinhaber zugeordnet
- Illegale Entsorgung: € 250,– Strafe
- Sperrmüll & nicht verkaufte Ware mitnehmen
- Betreten auf eigene Gefahr
- Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
- Hunde an der Leine, Fahrräder schieben
- Inline-Skates & Sportgeräte verboten
- Rücksicht auf Standnachbarn (z. B. Musik)
- Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kontakt
Fragen? Schreib uns – wir helfen schnell weiter.
