So, 04.10.2026 Eintritt frei

Stadtflohmarkt Gmünd

Flohmarkt-Flair in historischer Kulisse – mit Kunst, Musik, Essen & Programm für Familien.

Termine
90+ Stände Kunst Gastro

Was dich erwartet

Ein vielfältiger Mix aus Stöbern, Kunst, Musik und Genuss – mitten im historischen Ambiente von Gmünd.

Vintage Raritäten

Vintage & Raritäten

Stöbern, feilschen, Schätze finden – von Retro bis Kurios.

Kunst und Musik

Kunst & Musik

Künstlerstadt-Vibes: Ausstellungen & Live-Atmosphäre am Hauptplatz.

Für die ganze Familie

Für die ganze Familie

Essen & Trinken, Unterhaltung und Programm für Kinder.

Termine 2026

Alles auf einen Blick – Haupt-Event & Burg Sommeregg.

Stadtflohmarkt Gmünd
Fixtermin Eintritt frei

Stadtflohmarkt Gmünd

Sonntag, 04. Oktober 2026 • Hauptplatz

Wetterinfo zum Termin
Schlechtwetter-Ersatztermin
Sonntag, 18. Oktober 2026
Burg Sommeregg Logo

Burg Sommeregg

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Pfingstmontag 25.05.2026
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Zur Burg Sommeregg

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Kinderstand
5€
Inkl. Tisch • Nur für Kids
Standard
25€
3m × 2m • Der Klassiker
Mehr Platz
35€
4m × 3m • Für Sammler
Großstand
45€
6m × 3m • Maximale Fläche

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Kurze Anfrage genügt – du bekommst Rückmeldung per E-Mail.

Autos können nicht direkt beim Verkaufsstand geparkt werden. Parkplätze sind in unmittelbarer Umgebung verfügbar.
Die Online-Anmeldung ist zurzeit geschlossen.
Anmeldungen sind wieder ab September 2026 möglich.

FAQ – Flohmarktordnung

Die häufigsten Fragen – kompakt und übersichtlich.

  • Aufbau am Veranstaltungstag ab 06:00 Uhr
  • Ein Aufbau vor 06:00 Uhr ist nicht erlaubt
  • Stand- und Parkplätze werden vom Ordnungspersonal zugewiesen
  • Jeder Aussteller ist selbst verantwortlich für Parken, Aufbau und Sicherung
  • Kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz

  • Marktzeiten: 09:00 – ca. 15:00 Uhr
  • Vorzeitiges Verlassen berechtigt nicht zur Rückerstattung
  • Standplatz spätestens bis 18:00 Uhr sauber verlassen

Bei Schlechtwetter beachten Sie bitte die Informationen auf dieser Website.

Wir informieren so früh wie möglich über Absagen oder Verschiebungen.

Für 2026 gibt es einen Ersatztermin am 18.10.2026.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) erfolgt keine Rückerstattung.

  • Waffen aller Art (inkl. Zubehör, Deko- und Sammlerwaffen)
  • Gewaltverherrlichende, rassistische oder pornografische Inhalte
  • Waren, die gegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen
  • Gegenstände mit Nazi-Symbolen oder entsprechender Darstellung
  • Lebensmittel, Blumen und Pflanzen (außer mit Einzelgenehmigung)
  • Tiere, Plagiate, Raubkopien, pyrotechnische Gegenstände
  • Alle gesetzlich verbotenen Waren

Im Zweifel entscheidet der Veranstalter.

Zuwiderhandlungen führen zu sofortigem Platzverweis ohne Gebührenerstattung und können eine polizeiliche Anzeige nach sich ziehen.

  • Kinder nur in Begleitung der Eltern und nur gebrauchtes Spielzeug
  • Jugendliche unter 18 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Privatverkauf ohne Gewerbeschein nur an drei Tagen pro Jahr erlaubt
  • Neuware erfordert eine Gewerbeberechtigung

  • Firmenschild am Stand erforderlich
  • Quittungen mit Name & Anschrift auf Verlangen ausstellen
  • Original-Gewerbeschein bzw. Reisegewerbekarte mitführen
  • EU-Anbieter: österreichische Steuernummer erforderlich

Neuwaren-Kleidung ist generell verboten.

Neuware nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem Veranstalter.

  • Mindestens 2 m Gasse zwischen gegenüberliegenden Ständen
  • Rettungswege jederzeit freihalten
  • Pavillons über Standtiefe nur mit Genehmigung
  • Zelte müssen beschwert und feuerhemmend sein
  • Waren nicht am Boden, nur auf Tischen oder Kartons

  • Stand nach Veranstaltungsende ordnungsgemäß abbauen
  • Ausgeliehene Tische zurückbringen
  • Bei Nichtbeachtung: Sperre für nächste Veranstaltung

Fahrzeugbewegungen nur unter Aufsicht des Ordnungspersonals. Bei Unfällen oder Behinderungen haftet der Verursacher zu 100 %.

  • Standplatz sauber hinterlassen
  • Müll wird dem Standinhaber zugeordnet
  • Illegale Entsorgung: € 250,– Strafe
  • Sperrmüll & nicht verkaufte Ware mitnehmen

Werbung nur mit Genehmigung des Veranstalters. Unerlaubte Werbung führt zu Platzverweis und Anzeige.

  • Betreten auf eigene Gefahr
  • Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit
  • Hunde an der Leine, Fahrräder schieben
  • Inline-Skates & Sportgeräte verboten
  • Rücksicht auf Standnachbarn (z. B. Musik)
  • Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO)